Grundsätzlich ist – bevor Hilfe aufgesucht wird – zu empfehlen, dass Sie sich mit mehreren Personen, die mit Ihrem Kind in Verbindung stehen, neben eigenen Beobachtungen auszutauschen. (Häufig verhält sich ein Kind in bestimmten Situationen anders oder wird anders erlebt!)
Der Kindergarten
Ansprechpartner für Eltern sollten u.a. die ErzieherInnen des jeweiligen Kindergartens sein. Der Kindergarten ist eine familienunterstützende und -ergänzende Einrichtung. Eine Zusammenarbeit und ein Austausch mit den Eltern ist Grundvoraussetzung. Auffälligkeiten des Kindes müssen durch Beobachtungen der ErzieherInnen erkannt werden.
Die Erzieherin erlebt das Kind in anderen Situationen als die Eltern. Eine gute Zusammenarbeit (Erzieher / Eltern) setzt voraus, dass beide Seiten sich jeweils über Beobachtungen und evtl. Auffälligkeiten unterrichten. Der vom Staatsinstitut für Frühpädagogik entwickelte neue Bay. Erziehungs- und Bildungsplan veranlasst ErzieherInnen, sich in ihrer Arbeit u.a. der Förderung von Kindern mit Hochbegabung zu widmen. Laut Auskünften der Fach- und Dienstaufsichten der Kindertageseinrichtungen wurden die Leitungen der Einrichtungen zum Thema sensibilisiert.
Ob sich die Leitung einer Einrichtung explizit über Hochbegabung informiert oder an Einrichtungen verweisen kann, geschieht konkret in der Einrichtung und liegt am Engagement Einzelner.
Der Kinderarzt
Die Eltern sollten auf jeden Fall, wenn sie Auffälligkeiten beim Kind feststellen, den Kinderarzt ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Durch Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9), die so angelegt und terminiert sind, dass evtl. Abweichungen in der Entwicklung des Kindes rechtzeitig erkannt werden können, lernt der Kinderarzt das Kind kennen und ist normalerweise auch erster Ansprechpartner bei Auffälligkeiten, Erziehungsfragen etc.
Die Vorsorgeuntersuchungen selber, beispielsweise die U8 (43. – 48. Lebensmonat) sind nicht darauf ausgelegt / berücksichtigen nicht, die Hochbegabung eines Kindes zu erkennen.
Die Feststellung einer Hochbegabung des Kindes verläuft eher indirekt. Durch das Verhalten des Kindes (Art und Weise des Verhaltens, nicht altersüblich gestellte Fragen des Kindes) und durch Befragung der Mutter (z.B. Kind kann sich im Kiga nicht unterordnen, Langeweile, Klassenclown) wird der Kinderarzt aufmerksam.
Daher ist es eher üblich, dass eine Überweisung oder Kooperation mit fachpsychologischen Einrichtungen vorgenommen werden, um Fragen zur psychischen und geistigen Entwicklung abzuklären.