Gesundheits- und Jugendämter

Gesundheitsämter

Bei Anfragen für Abklärungsmöglichkeiten bzw. Unterstützungsmöglichkeiten verweisen die Gesundheitsämter in der Regel auf die Jugendämter oder Erziehungsberatungsstellen der jeweiligen Städte.

Laut Homepage der zentralen Beratungsstelle des Gesundheitsamtes für Kinder / Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung in Nürnberg kann man sich an die Beratungsstelle wenden, wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung des Kindes machen oder wenn Eltern weitere Hilfe suchen, nachdem beim Kind bereits eine Entwicklungsauffälligkeit festgestellt wurde.

Ein Team aus Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen ist hier Ansprechpartner. In der Regel erhalten Eltern für ihr Kind einen ärztlichen und einen psychologischen Vorstellungstermin, wenn möglich auch einen Termin bei der Sozialpädagogin. Es wird ausführlich über die bisherige Lebensgeschichte des Kindes gesprochen und durch spezielle Untersuchungs-, Beobachtungs- und Testverfahren der derzeitige Entwicklungsstand festgestellt.

Jugendämter

Jugendämter treten dann ein, wenn Verhaltensauffälligkeiten der Kinder oder eine bereits festgestellte Hochbegabung des Kindes zu Lebenseinschränkungen führt, d.h. es droht zum Beispiel eine seelische Behinderung  die nicht mehr abgewehrt werden kann.